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Pressemitteilung

Bauamt muss der Lösung des Bund Naturschutz zustimmen

Das Bauamt hält an alten Planungen fest, so als gäbe es keine Klimakrise. Trotz des Klimaschutzgesetzes, das Alternativplanungen zwingend vorschreibt, gibt es nicht der klimafreundlichen sondern der autofreundlichen Variante den Vorzug.

Herr Schwab, der Leiter des Staatlichen Bauamtes in Aschaffenburg, hält an den bisherigen Planungen für die B 469 zwischen Stockstadt und Großostheim fest, obwohl auch ihm bekannt sein dürfte, dass die Klimakrise dramatisch in den Vordergrund gerückt ist. Nötig wäre jetzt aus Sicht der ÖDP Aschaffenburg ein Ausbaumoratorium.
Nun hat der Bund Naturschutz auf der Basis seines Regio-Consult-Gutachten den Vorschlag eines moderaten Ausbaus eingebracht, vor allem um Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Diese Empfehlung rundweg abzulehnen, geht nicht nur an den Klimazielen vorbei, sondern missachtet Gesetze, die auch für Herrn Schwab gelten. Er behauptet zwar „Regeln und Gesetze an(zuwenden), die eingeführt sind und gelten.“ In § 13 des seit 31. August 2021 gültigen Klimaschutzgesetzes, das der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zuweist, heißt es aber: „Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. […] Kommen mehrere Realisierungsmöglichkeiten in Frage, dann ist [...] solchen der Vorzug zu geben, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.“ Es liegt also keineswegs im Ermessen der Baubehörde, dieses Berücksichtigungsgebot anzuwenden oder nicht.

Die Bundesregierung hat Klimaschutzvorgaben mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität verankert. „Wie sollen bis 2030 die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, wenn an Planungen festgehalten wird?“, fragt die ÖDP-Kreisvorsitzende Katharina Dehn und fährt fort: „Gerade im Verkehrswesen wurden bisher alle Klimaziele verfehlt; der CO2-Ausstoß wurde in den vergangenen Jahren sogar gesteigert.“ Herrn Schwab, der von Berufs wegen auf den Ausbau der Straßen fokussiert ist, muss zugemutet werden, die neuen Erkenntnisse zum Klimawandel und die aktuelle Gesetzeslage zur Kenntnis zu nehmen. Der von ihm favorisierte Straßenquerschnitt von 31 Metern ist nur nötig, wenn man das bestehende Tempolimit aufheben will. Der Preis dafür ist zu hoch: 7 Brückenbauwerke müssen erneuert werden (die Umweltschädlichkeit der Betonindustrie ist bekannt) und 14,18 ha Wald, darunter der größte Teil Bannwald, gerodet werden. Zudem werden massiv Steuergelder verschwendet. „Der Autoverkehr ist nicht mehr das Maß aller Dinge, dem sich alle anderen Belange – auch die Zukunft der Kinder und Enkel – unterzuordnen haben. Das gilt nicht nur für die B469, sondern auch für die Staatsstraße im Kahlgrund zwischen Michelbach und Niedersteinbach“, betont Dehn.

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