Pressemitteilung
Bebauungsplan am Godelsberg
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts kippte den beschlossenen Bebauungsplan und schwächte damit die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat den lang diskutierten und neu beschlossenen Bebauungsplan gekippt. Er würde die Eigentümer von größeren Grundstücken unverhältnismäßig einschränken. So ist es aber mit jeder Regel. Die einen sind mehr, die anderen weniger betroffen. Das ist bei der neuen Grundsteuer vom Prinzip her nicht anders. Auch die Steuerprogression bittet höhere Einkommen überproportional zur Kasse (oder sollte das tun). Letztlich schwächt dieses Urteil die im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltung. Wie soll eine Stadt den Charakter eines Wohngebiets erhalten, wenn unterschiedliche Grundstücksgrößen eben zu diesem Charakter gehören? Im vorliegenden Fall kommt noch hinzu, dass die verhandelten Regelungen auch der Überhitzung unserer Stadt entgegen wirken sollten. Schade! Schreiben Sie uns gerne, was Sie von dem Urteil halten.
Kontakt: ÖDP-Kreisvorsitzender Achim Blaschke (achim.blaschke@oedp.de) und Stadtrat Bernhard Schmitt (bernhard.schmitt@oedp.de).