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Klima- und Artenschutz

Sehr übersichtlich hat Frau Dr. Maiken Winter Wissenswertes über den Klimawandel zusammengetragen. Auf ihrer Seite können Sie sich schnell informieren.

Eine Wanderausstellung gibt genaueren Aufschluss über die Zusammenhänge.

Bienen – ein Symbol für die Gefährdung der Artenvielfalt

„Rettet die Bienen!“ – so hieß das bayrische Volksbegehren. Es hätte auch heißen können „Rettet die Schmetterlinge!“  oder „Rettet die Frösche!“. Denn das Ziel war es, die gesamte Artenvielfalt Bayerns zu schützen – und damit die einzigartige Schönheit seiner Natur. Aber Bienen zeigen die Dringlichkeit des Artenschutzes besonders gut auf.
Das bayrische Naturschutzgesetz wurde so verändert, dass die Artenvielfalt effektiver geschützt und der katastrophale Rückgang der Artenvielfalt in Bayern gestoppt wird.
Viele Arten nehmen in ihrem Bestand ab. Doch das Ausmaß dieses Rückgangs und der drohende Kollaps der Ökosysteme waren nur wenigen Spezialisten wirklich bewusst. Wenn eine Art ausgestorben ist, dann ist sie für immer verschwunden. Was wir zu spät anpacken, können wir nie wieder gut machen.
Mit dem Volksbegehren konnte leider der Einsatz von Pestiziden auf landwirtschaftlichen Flächen im Privatbesitz oder die Düngeverordnung nicht verändert werden. Diese Bereiche müssen separat angegangen werden.
Derzeit gibt es ca. 10 % ökologisch bewirtschaftete Flächen in Bayern. Es sollten aber mindestens 25 % bis 2025, 30 % bis 2030 sein.
Mindestens 10 % der Naturflächen müssen in Blühwiesen umgewandelt werden, damit genügend Nahrung für Bestäuber und Rückzugsgebiete für Vögel und andere Tiere bestehen bleiben.
Bis zum Jahr 2023 sollen mindestens 10 % Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 % Offenland der Landesfläche über einen Biotopverbund vernetzt sein.
Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln berücksichtigt werden.
Der Landtag muss jährliche Statusberichte über den Zustand der Arten veröffentlichen.
Verbot von Pestiziden in Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und in gesetzlich geschützten Biotopen außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen.