Aufreger
Systemfehler: ÖDP fordert Verbot von Firmenspenden an Parteien
Das vom Landtag beschlossene Transparenzgesetz bleibt auf halber Strecke stehen. Den Parteien muss die Annahme von Geldgeschenken aus Unternehmenskassen endlich verboten werden. Das geschieht aber mit einem Lobbyregister und einem verschärften Abgeordnetengesetz nicht, obwohl es von den Parlamentsparteien in den höchsten Tönen gelobt wird. .
Die Zahlung ungerechtfertigter Vorteile wird doch nicht dadurch reingewaschen, dass sie nicht direkt an Mandatsträger, sondern an die Parteien überwiesen wird. Dem Missbrauch sind nach wie vor Tür und Tor geöffnet.
Wer würde vertrauensvoll ein Amtsgericht, eine Polizeiinspektion oder ein Vermessungsamt aufsuchen, wenn den dort Beschäftigten per Gesetz ausdrücklich erlaubt wäre, Geldgeschenke anzunehmen? Was für die Justiz und die vollziehende Staatsgewalt gilt , muss endlich auch für die gesetzgebende Gewalt, also für das Parlament und die Parteien gelten!
Versagen der Bundesregierung im Naturschutzrecht:
Deutschland hat Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht umgesetzt !!! Fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der FFH-Richtline fällt die Bundesregierung durch deren Nichtbeachtung auf. Deshalb reicht die EU-Kommission Klage beim EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Lesen Sie hier weiter!
RWE verklagt die Niederlande wegen des Kohleausstiegs
Februar 2021
Vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt RWE die Niederlande. Entschädigungen in Milliardenhöhe will der Konzern, weil er in den Niederlanden zwei Kohlekraftwerke betreibt und das Land bis 2030 aus der Kohle aussteigen will. Grundlage der Klage ist der Energiecharta-Vertrag. Dieser Vertrag ermöglicht es Unternehmen, Staaten vor intransparenten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie aufgrund von nationaler Gesetzgebung Einbußen bei Investitionen fürchten.
Auf der einen Seite wirbt RWE damit, "Treiber der Energiewende" zu sein, andererseits wird mit der Klage versucht, wirkungsvolle Maßnamen zur Bekämpfung der Klimakrise abzuwürgen. Dass einer der größten CO2-Emmittenten Europas einen Staat verklagt, der die Klimakrise wirksam bekämpft, zeigt, dass der Konzern möglichst lange an der Kohle festhalten will und aktiv gegen Klimaschutzmaßnahmen vorgeht.
Deutschland hält RWE weiter an einem Braunkohleausstieg im Jahr 2038 fest. Die damit verbundene Abbaggerung weiterer Dörfer im Rheinland widerspricht der in der Öffentlichkeit präsentierten Unternehmensstrategie, die angeblich im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sein soll.
Reiche streichen satte Gewinne ein - die soziale Ungleichheit nimmt weiter zu
Diese Einschätzung kommt nicht von Kommunisten, sondern von der Allianz.
Der "Global Wealth Report 2020" der Allianz spricht vom "year of the rich". Ein Versicherungsunternehmen, das schaut, wo das Geld ist, weil es Kapitalanalgen investiert, stellt fest: Die Superreichen haben 2019 mächtig dazugewonnen und 2020 wird das weitergehen. Die Reichen werden reicher werden, weil sie von den Mechanismen, wie Wohlstand gesteuert wird, besonders profitieren. Die Notenbanken fluten unsere Gesellschaft mit Geld. Dieses Geld wird schnell angezogen von Leuten, die schon viel Geld haben und die es z.B. in Wertpapiere investieren können. Auf diese Weise geht der Wohlstand da hin, wo er ohnehin schon ist. Ein Beispiel: Wenn jemand, als die Aktienmärkte um 30% eingebrochen waren 100.000 € hatte und sich 20 typische DAX-Aktien gekauft hat, dann ist er jetzt, drei Monate später um 20.000 € reicher. Ein Krankenpfleger muss dafür oft Lohnerhöhungen einfordern.
Unglaublich
Wenn nicht genügend Lebensmittelkontrolleure unterwegs sind, dann senkt man einfach die Soll-Zahl und ist wieder im Rahmen. So geschehen im Bundesrat. Siehe foodwatch: "Selbst so genannte Risikobetriebe müssen die Verbraucherschutzämter künftig seltener überprüfen, als es die bisherige Vorschrift will – das ist fatal. Firmen aus der Kategorie der Wurstfabrik Wilke zum Beispiel: Bisher 12 Pflicht-Kontrollen im Jahr, künftig nur noch vier."
Es reicht! Wir Haben Platz!
Das Geflüchtetenlager Moria auf der griechischen Insel Lesbos ist abgebrannt, aber die Situation brennt schon lange. Zehntausende Menschen müssen seit Jahren in völlig überfüllten Lagern, in Dreck und Hoffnungslosigkeit auf den ägäischen Inseln ausharren. Auch zur Coronazeit unter unhygienischen Bedingungen.
Die EU hat die neueste Eskalation in Moria trotz vielfacher Warnungen geschehen lassen. Die unmenschlichen Zustände in den Lagern an den europäischen Außengrenzen sind politisch gewollt.
Immer wieder wird auf eine nie kommende europäische Lösung verwiesen. Das Leben von Menschen darf nicht weiter als politisches Spiel benutzt werden. Bundeskanzlerin Merkel kann sich nicht länger hinter Innenminister Seehofer verstecken, wenn im Namen Deutschlands unmenschlich gehandelt wird! Die von ihr geführte Bundesregierung muss endlich Verantwortung übernehmen. Mitmenschlichkeit und Solidarität ist nötig – mit ALLEN Menschen. Deutschland kann – und muss – JETZT vorangehen! Und zwar mit wirklichen Lösungen, und nicht in Form neugebauter Lager an den Außengrenzen. Ein weiteres Moria darf es nicht geben.
Wir haben Platz, und der Wille ist da: Über 170 Städte und Kommunen sind allein in Deutschland bereit, jetzt sofort Menschen aufzunehmen.
Kein Klimaschutz aus Angst vor Schiedsgerichten!
Die Bundesrepublik Deutschland wurde vom staatlichen schwedischen Energiekonzern Vattenfall wegen des Atomausstiegs auf 4,7 Milliarden Euro verklagt. Exemplarisch steht dieses Schiedsgerichtsverfahren für die Bedenken gegenüber TTIP, CETA und anderen Handelsabkommen. Kaum jemand weiß, dass Vattenfall die Klage nur deshalb möglich war, weil bereits 1994 mehr als 50 Staaten einer Energiecharta zugestimmt haben, die Investitionsschutzklagen vorsieht.
Investitionsschutzabkommen verhindern oft den Klimaschutz, weil Staaten aus Furcht vor den Schiedsgerichten nicht die notwendigen Einschränkungen beschließen und es bei unverbindlichen Appellen und Absichtserklärungen belassen. Warum steigt Deutschland nicht aus dem Energiecharta-Vertrag aus, wie es Intalien 2015 getan hat? (Kündigungsfrist: 20 Jahre! = sog. Zombieklausel)
Streuobstwiesen-Schutz ausgehebelt
Das Artenschutz-Volksbegehren stellte die ökologisch wertvollen Streuobstwiesen unter Biotopschutz. Umweltministers Thorsten Glauber (FW) legte in der neuen Kartieranleitung fest, eine Streuobstwiese sei nur dann ein geschütztes Biotop, wenn der Astansatz der Obstbaumkrone bei 1,80 Meter beginnt. Selbst die Obstbäume, die man zum Erhalt der Kulturlandschaft über den Landschaftspflegeverband kauft, erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Astansatz bei Obstbaumhochstämmen ist nämlich meist bei 1,60 bis 1,70 Meter. Warum zieht die bayerische Staatsregierung nicht einheitliche Kriterien heran, wie sie schon beim Vertragsnaturschutz gelten? Hier wird bei Obstbaumhochstämmen ab einem Astansatz von 1,60 Meter gefördert.