Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Totalversagen der Bundesregierung im Naturschutzrecht

Deutschland hat Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht umgesetzt
EU-Kommission reicht Klage beim EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH) fällt die Bundesregierung durch deren Nichtbeachtung auf. Jetzt hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Es gibt viele verbale Ankündigungen für mehr Naturschutz in Deutschland. In Ankündigen top, im Umsetzen ein Flop, so die Naturschutzpolitik in Deutschland seit fast 30 Jahren. Alle Bundesregierungen waren nicht in der Lage, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) umzusetzen. Dabei hatte die EU-Kommission bereits vor sieben Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, vor einem Jahr folgte eine „begründete Stellungnahme“. Die Missstände behoben wurden in der ganzen Zeit nicht.

Die FFH-Richtlinie dient der Erhaltung der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Sie ist damit ein wichtiger Baustein zum Artenschutz und dem Erhalt der Biodiversität. Sowohl im „Europäischen Green Deal“ als auch in der „EU-Biodiversitätsstrategie“ wird auf die Wichtigkeit hingewiesen, dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenzuwirken und die Biodiversität zu schützen und wieder herzustellen. Dass diese Ziele nunmehr von der EU-Kommission gegen Deutschland und die Bundesländer auf dem Klageweg durchgesetzt werden müssen, ist ein Armutszeugnis.

Hier wird überdeutlich, dass die Ankündigungspolitik und die realen Handlungen der früheren und derzeitigen Bundes- wie Landesregierungen massiv auseinanderfallen. Die EU-Kommission erklärt hierzu: „Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.“ Und weiter: „Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.“

Bund und Länder müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass für insgesamt 4.606 Gebiete keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele ausgewiesen wurden; mit erheblichen Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahmen.

Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.02.21