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Pressemitteilung

Für eine kluge Wohnungsbaupolitik: Das Ulmer Modell

Beim Erbpachtmodell erhält der Bauherr ein Nutzungsrecht, das Grundstück selbst jedoch bleibt in städtischer Hand. Für die Nutzung des städtischen Bodens muss ein Erbbauzins entrichtet werden.

In Ulm, um Ulm und um Ulm herum wird seit über 125 Jahren eine vorbildliche Wohnungsbaupolitik gepflegt. Die kleine Großstadt verfügt aktuell über einen Grundbesitz von 4500 ha, den sie je nach Bedarf als Baugrund einsetzen kann. Der Grundstückskäufer wiederum verpflichtet sich mit dem Grundstückserwerb zum Bauen. Ansonsten muss der Boden wieder an die Stadt verkauft werden. Dabei darf nur der ursprüngliche Kaufpreis verlangt werden. Grundstücksspekulation ist somit nicht möglich, Bauland bleibt erschwinglich.

Dirk Löhr, Professor der Volkswirtschaft an der Hochschule Trier, würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Er plädiert dafür, dass Städte Erbbaurechte verteilen. D. h. der Bauherr erhält ein Nutzungsrecht, das Grundstück selbst jedoch bleibt in städtischer Hand. Für die Nutzung des städtischen Bodens muss ein sogenannter Erbbauzins entrichtet werden.

Umso bedauerlicher erscheint es, dass die Stadt Aschaffenburg kein Interesse am Erbpachtmodell zeigt. Dabei wurde eine Erbpacht-Vergabe für Einfamilienhäuser im Anwanderweg von den kleineren Parteien gefordert. Dazu Katharina Dehn, Vorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei Aschaffenburg: „Wir wollen eine kluge Wohnungsbaupolitik, die wildes Spekulantentum effizient unterbindet.“

Katrin Bauer (Kreisschriftführerin)

weitere Infos zur Ulmer Wohnungsbaupolitik

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