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Pressemitteilung

Gehwegparken

Das Halten auf Gehwegen wird geduldet, während Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder Kinder auf die Straße ausweichen müssen.

Wenn ich mit meiner Familie sonntags in die Kirche gehe, bietet sich mir das immergleiche Bild: Autos, Autos, Autos. Überall. Auf der Straße, auf dem Gehweg. Das immergleiche Dilemma: Laut StVO sind wir dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen. Nur: Was tun, wenn der Gehweg blockiert ist? Auf die Straße ausweichen?

Allerdings dürfen laut StVO die PKWs gar nicht da stehen, wo sie stehen. Grundsätzlich ist Gehwegparken nämlich gar nicht erlaubt! Es ist ein Rechtsverstoß, der von der Stadt Aschaffenburg geduldet wird – wohlwissend, dass keine Stadtverwaltung in Deutschland mal so eben nach eigenem Gutdünken die StVO außer Kraft setzen darf. Wenn sich also die Verantwortlichen auf einen „Ermessensspielraum“, im Fachjargon das Opportunitätsprinzip berufen, ist dies schlichtweg falsch. Man könnte auch – unschön, aber dafür drastischer ausgedrückt – sagen: Es ist gelogen.

Wie können Bürger sich behelfen, wenn die politisch Verantwortlichen offensichtlich nicht gewillt sind, geltendes Recht umzusetzen? Den Rechtsweg beschreiten und klagen. Natürlich würde man das gerne vermeiden, denn ein solcher Prozess kostet viel Zeit, Geld und Energie. Außerdem belastet er unnötig die nach eigenen Aussagen ohnehin überlastete Justiz. Doch in der Not …

Idee: Ob der Weg über Antidiskriminierungsbeauftragte erfolgreicher wäre? Schließlich geht es nicht an, dass eine zu schützende, häufig vulnerable Minderheit (Eltern mit Kinderwagen und / oder Kindern, Kinder überhaupt, ältere Menschen mit Rollatoren oder Begleitperson) von einer Mehrheit (Autobesitzern) permanent genötigt und gefährdet wird.

Katrin Bauer (Kreisschriftführerin)

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