Pressemitteilung
Radfahrende in der Aschaffenburger Fußgängerzone
Die CSU will FahrradfahrerInnen aus der Fußgängerzone verbannen, weil Rowdies darunter sind. Fahrradfahrende sind aber im Mischverkehr rund um den Stadtkern massiv gefährdet.
Fahrradfahren verboten! Zwischen 10 und 18 Uhr, so der Vorschlag von CSU/JU, soll das Fahrradfahren in der Fußgängerzone in Aschaffenburg verboten werden. Dieser Vorschlag missachtet mehrere Gegebenheiten:
1. Es wird sich nichts ändern. Rad- und E-RollerfahrerInnen, die sich heute nicht an die gebotene Geschwindigkeit halten, werden sich nicht von einem neuen Schild beeindrucken lassen. Die damalige sog. Umweltstraße in der Luitpoldstraße hat bewiesen, dass es keine nennenswerte Neigung gibt, Einfahrverbote zu respektieren.
2. Sehr wahrscheinlich werden nur die Rad- und RollerfahrerInnen ein zeitlich begrenztes Einfahrverbot respektieren, die bereits heute auf die FußgängerInnen Rücksicht nehmen.
3. Während es in der Fußgängerzone bisher lediglich zu Beinaheunfällen kam, müssen wir außerhalb der Fußgängerzone jedes Jahr Unfälle mit Schwerverletzten und in seltenen Fällen sogar mit Todesfolge beklagen.
Zur Erinnerung: Die Erlaubnis für RadfahrerInnen, die Fußgängerzone zu nutzen, wurde aufgrund von fehlenden sicheren Radwegsverbindungen in der Innenstadt erteilt. Dass FahrradfahrerInnen im Mischverkehr rund um den Stadtkern massiv gefährdet sind, ergibt sich allein durch das herrschende Kräfteungleichgewicht. Hier steht die Masse von mindestens einer Tonne durchschnittlich einem Gewicht von 90 kg (Fahrer inklusive Fahrrad) gegenüber. Wie aber können wir die Situation verbessern? Nicht die Rad- und E-RollerfahrerInnen sind das Problem, sondern die Rowdies auf zwei Rädern. Folglich brauchen wir Polizeistreifen auf S-Pedelcs (mit 45 km/h), um notfalls auch einen frisierten E-Roller verfolgen zu können.
Sagen Sie uns gerne Ihre Meinung.
Bernhard Schmitt
