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Pressemitteilung

Rechte Umtriebe weiterhin dulden?

Stadtrat Schmitt: Demokratiefeineden darf der Stadtrat keine Kundgebung und keine Demo genehmigen. Zwar sei die Versammlungsfreiheit als Grundrecht ein hohes Gut. Aufmärsche, die gegen unsere Verfassung gerichtet sind, sind aber von diesem Grundrecht nicht gedeckt.

„Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht – ganz klar“, betonte ÖDP-Stadtrat Bernhard Schmitt in der letzten Stadtratssitzung. „Wie aber bewerten wir es, wenn bei Demonstrationen gegen § 130 StGB (Strafbestand der Volksverhetzung) oder gar Art. 1 unseres Grundgesetzes (Unantastbarkeit der Menschenwürde) verstoßen wird?“, fragte Schmitt. Schließlich tauchten bei den Aufmärschen in Aschaffenburg regelmäßig Transparente mit der Forderung auf, bestimmte Politiker mit Stumpf und Stil auszurotten. Einfach zu hoffen, dass sich dies argumentativ selbst regulieren würde, ist nach Schmitts Ansicht zu schwach. Natürlich könne eine Versammlung nicht wegen einzelner Verstöße aufgelöst werden. Allerdings müsse bei den Aufmärschen in Aschaffenburg v.a. nach der Kundgebung vom 3.10. geprüft werden, ob diese Demonstrationen nicht mittlerweile eindeutig gegen unsere Verfassung gerichtet seien. Freilich müssen wir andere Meinungen in einer Demokratie aushalten. „Was wir jedoch nicht aushalten dürfen, sind Angriffe auf unsere Verfassung“, so Schmitt.

Katrin Bauer (Kreisschriftführerin)

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