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Die Bundeswehr als Treiber des Klimawandels?

Der "Fußabdruck" eines Eurofighters ist riesig. In einer Stunde mit 3500 Litern Treibstoffverbrennung werden elf Tonnen C02 erzeugt. Doch als Treibhausgasemittent und die Diskussion um eine Reduktion wird das Militär meist nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung hat eine Ausweitung der Ausgaben verpsrochen statt sie zu reduzieren.
Global gesehen ist das Militär ein bedeutender CO2-Emittent. Die US-Armee verbraucht die meisten fossilien Brennstoffe (2017 waren es 269230 Barrel Öl pro Tag).

Lesen Sie weiter über die verheerende Ökobilanz des Militärs


Afghanistan-Einsatz gescheitert



Kein Frieden mit dem Klimawandel (BSV-Zoomkonferenz)

Wie hängen Frieden, Klimawandel und globale Gerechtigkeit miteinander zusammen? Lesen Sie hier!


 


Krieg und Militär haben eine verheerende Ökobilanz

Allein die Ökobilanz des militärischen Großmanövers Defender 2020, für das bis zu 20.000 US-Soldat*innen mit entsprechendem schweren Gerät über den Atlantik und anschließend quer durch Europa an die russische Grenze transportiert werden, ist immens. Lesen Sie weiter ...

Atombombenstandort Büchel

Nukleare Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland: deutsche Piloten sollen Atombomben über Zielgebieten abwerfen, die gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Dazu sollen neue F-18-Bomber angeschafft und die Tornados ab 2025 ausgemustert werden.

Lesen Sie hier: Friedensaktivisten fordern Befehlsverweigerung der Piloten, denn Atomwaffeneinsätze sind völkerrechts- und grundgesezwidrig (Art. 25GG). Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.

Wortlaut des Aufrufs an die Tornado-Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33

Die katholischen Friedensbewegung Pax Christi hat gemeinsam mit Christinnen und Christen aus evangelischen Landeskirchen klar Stellung bezogen. Lesen Sie hier!

Keine neuen Bomber!

Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen "von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen". (Art. II NVV)